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Voraussetzungen während Corona - gültig ab 01.07.2020

Voraussetzungen für die Benutzung des Abrichteplatzes solange es Corona-Virus bedingte Einschränkungen im täglichen Leben gibt!

 

 

Begründung für diese Voraussetzungen

 

Wer als Inhaber/Betreiber einer Betriebsstätte (z.B. Abrichteplatz) z.B. nicht dafür Sorge trägt, dass die Betriebsstätte höchstens von der in der Verordnung genannten Zahl an Personen betreten wird (besonders relevant bei der Regelung, die die maximal erlaubte Personenzahl mit der Raumgröße in Beziehung setzt), begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro zu bestrafen.

 

Ab 01. Juli 2020 wird im Bereich Sport sowohl im Freien als auch Indoor so gut wie alles möglich sein. Änderungen können jederzeit schlagend werden! Bei der Sportausübung darf der Sicherheitsabstand unterschritten werden.

 

Vereine und Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten müssen ein Präventionskonzept ausarbeiten, das u.a. die Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen vorsieht sowie Regeln für den Fall einer SARS-VoV-2-Infektion beinhaltet.

 

 

Aus den vorgenannten Gründen hat der Vorstand des ÖGV Horn in seiner Vorstandssitzung am 27.06.2020 folgendes beschlossen: 

 

 

Das Betreten des Abrichteplatzes außerhalb der offiziellen Trainings-/Kurszeiten ist für alle (Mitglieder und Nicht­mitglieder) bis auf weiteres verboten! Ausgenommen davon sind folgende Aktivitäten:

 

  • Wartungs-, Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen durch ÖGV Horn Mitglieder

 

  • Offiziell zugewiesene Trainings-/Kurszeiten für ÖGV Horn Mitglieder inklusive Trainer/Kursleiter, wobei die Zusammensetzung der Gruppen gleich bleiben sollen (die gleichen Sportler trainieren miteinander)

 

  • Einzeltrainings außerhalb der offiziellen Trainings-/Kurszeiten durch ÖGV Horn Mitglieder, wenn diese vorab in der doodle Liste https://doodle.com/poll/b59ir5q7xssdx28x angemeldet wurden
  • Alle sonstigen Aktivitäten auf dem Abrichteplatz außerhalb der offiziellen Trainings-/Kurszeiten, wenn diese explizit vom Vorstand schriftlich genehmigt wurden
  • Die offiziell zugewiesenen Trainings-/Kurszeiten sind als Anschlag am Eingangstor bzw. auf der ÖGV Horn Homepage zu finden

  

Für das Betreten des Abrichteplatzes („Zutrittsregeln“) gelten generell folgende Regeln:

 

  • Der Abrichteplatz darf nur von ÖGV Horn Mitgliedern sowie Begleitpersonen betreten werden
  • Abstand halten – ein Mindestabstand von zumindest 1 m ist ständig und überall am Abrichteplatz einzuhalten, ausgenommen davon sind nur Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Dieser Mindestabstand darf während der Sportausbildung unterschritten werden.
  • Trainingsgruppen während der offiziellen Trainings-/Kurszeiten sollen, so weit möglich, dieselben Teilnehmer inklusive Trainer/Kursleiter umfassen.
  • Außerhalb der offiziellen Trainings-/Kurszeiten sind nur Einzeltrainings (keine Gruppentrainings) nach vorhergehender Anmeldung unter folgendem Link https://doodle.com/poll/b59ir5q7xssdx28x erlaubt. Es darf in Summe maximal eine Stunde pro Tag pro Mitglied reserviert werden. Zwischen den einzelnen Trainingszeiten befinden sich nicht buchbare Zeiten, um das Betreten und Verlassen des Abrichteplatzes ohne Kontakt zu anderen Personen gewährleisten zu können.
  • Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen den Abrichteplatz nicht betreten.
  • Sollten die „Zutrittsregeln“ nicht eingehalten werden, ist mit einem Platzverweis, der Abnahme eines etwaigen Torschlüssels und dem Ausschluss aus dem ÖGV Horn zu rechnen.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch husten oder niesen) sind einzuhalten.
  • Darüber hinaus sind Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden, bevor eine andere Person sie benutzt, zu desinfizieren.
  • Masken müssen während der Ausbildung nicht getragen werden, weder von den Ausbildnern noch von den Trainingsteilnehmern.
  • In geschlossenen Räumen (Klubhaus, Geräteschuppen, etc.) ist bei Unterschreitung des Mindestabstandes ein MNS verpflichtend zu tragen.
  • Es ist der gekennzeichnete Eingangs-/Ausgangsbereich zu verwenden. Der Eingangs- und Ausgangsbereich zum/vom Abrichteplatz ist zügig ohne Aufenthalt zu durchqueren, sodass der Mindestabstand von 1 m auch in diesem Bereich immer eingehalten werden kann. Ein Verweilen im Eingangs- und Ausgangsbereich ist verboten!
  • Es erfolgt KEINE Begrüßung per Handschlag.
  • Nachdem derzeit beim Kontakt mit Tieren eine Ansteckung mit dem Virus nicht ausgeschlossen werden kann, ist beim Kontakt mit Tieren besondere Vorsicht zu walten und eine entsprechende Hygiene einzuhalten.
  • Der Trainer protokolliert die Anwesenheit der Trainingsteilnehmer, um im Erkrankungsfall eine „Nachverfolgung“ von betroffenen Personen zu ermöglichen. 

 

Horn, am 27. Mai 2020                                                                                       ÖGV Horn

                                                                                                                        Der Vorstand

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20200627 Voraussetzungen für die Benutzu
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