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Voraussetzungen während Corona ab 01.07.2021

Begründung für diese Voraussetzungen

  • Wer als Inhaber/Betreiber einer Betriebsstätte (z.B. Abrichteplatz) z.B. nicht dafür Sorge trägt, dass die Betriebsstätte höchstens von der in der Verordnung genannten Zahl an Personen betreten wird begeht eine Verwaltungsübertretung.
  • Vereine und Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten oder Zusammenkünftenmüssen ein Präventionskonzept ausarbeiten, das u.a. die Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen vorsieht sowie Regeln für den Fall einer SARS-VoV-2-Infektion beinhaltet.

Gastronomie/Kantine/Klubhaus:

  • 3-G-Regel: Zutritt und Konsumation nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen
  • Das kurzfristige Betreten des Klubhauses zum Zwecke des Aufsuchens der Sanitäranlagen ist mit Maske erlaubt.

Für das Betreten des Abrichteplatzes („Zutrittsregeln“) gelten generell folgende Regeln:

  • Der Abrichteplatz darf nur von ÖGV Horn Mitgliedern und deren Angehörigen betreten werden.
  • Besucher sind am Abrichteplatz nur nach Registrierung erlaubt.
  • Es erfolgt KEINE Begrüßung per Handschlag.
  • Das Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten (Klubhaus) ist nur mit 3-G-Nachweis oder Maske erlaubt.
  • Außerhalb der offiziellen Trainings-/Kurszeiten sind nur Einzeltrainings (keine Gruppentrainings) nach vorhergehender Anmeldung unter folgendem Link https://doodle.com/poll/z7brwksy4tihthhr?utm_source=poll&utm_medium=link erlaubt.
  • Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen den Abrichteplatz nicht betreten.
  • Sollten die „Zutrittsregeln“ nicht eingehalten werden, ist mit einem Platzverweis, der Abnahme eines etwaigen Torschlüssels und dem Ausschluss aus dem ÖGV Horn zu rechnen.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch husten oder niesen) sind einzuhalten.
  • Darüber hinaus sind Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden, bevor eine andere Person sie benutzt, zu desinfizieren.
  • Es ist der gekennzeichnete Eingangs-/Ausgangsbereich zu verwenden. Ein Verweilen im Eingangs- und Ausgangsbereich ist verboten!
  • Nachdem derzeit beim Kontakt mit Tieren eine Ansteckung mit dem Virus nicht ausgeschlossen werden kann, ist beim Kontakt mit Tieren besondere Vorsicht zu walten und eine entsprechende Hygiene einzuhalten.
  • Jedes Mitglied und Besucher registriert sich selbständig in der Anwesenheitsliste mit Name und Telefonnummer („Contact Tracing“) beim Betreten des Abrichteplatzes.
  • Der Trainer kontrolliert die Anwesenheitsliste, um im Erkrankungsfall eine „Nachverfolgung“ von betroffenen Personen zu ermöglichen. Die Anwesenheitslisten werden zu diesem Zwecke an die Behörden weitergeleitet!

Horn, am 30. Juni 2021                                                                                     ÖGV Horn

 

                                                                                                                       Der Vorstand